AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Einbeziehung der AGB

Für Geschäftsbeziehungen zwischen der Pro Tennisschool und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere das Erteilen von Tennisunterricht und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Nebenabsprachen, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Pro Tennisschool schriftlich bestätigt werden.

Vertragsabschluss

Die der Pro Tennisschool zugegangenen Kursanmeldungen, die per Telefon, E-Mail oder mittel sonstiger Fernkommunikationsmittel erfolgen können, stellen ein rechtlich bindendes Angebot an die Pro Tennisschool dar. Die Pro Tennisschool übermittelt aufgrund eines solchen Angebots eine Bestellbestätigung an den Kunden. Erst durch die Übermittlung dieser Bestellbestätigung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Pro Tennisschool und dem Kunden zustande.

Die Tennisschule ist stets bemüht, auf die Wünsche der Kunden bzw. der Teilnehmerzahl und Gruppengröße einzugehen. Aus organisatorischen Gründen (z.B. Aufgrund von fehlenden oder nicht passenden Teilnehmern für eine angemeldete Gruppe) werden die Trainingskosten entsprechend durch die tatsächliche Teilnehmer geteilt. Die Tennisschule ist in der Annahme der Trainings-Anmeldung frei.

Mit der Übermittlung des Angebots durch den Kunden werden die AGB anerkannt. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nur aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Der Kunde hat in diesem Fall einen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Sofern eine Kündigung aus wichtigem Grund während einer aufrechten Trainingseinheit erfolgt, so wird die bereits begonnene Trainingseinheit nicht rückerstattet. Die AGB, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Veranstaltungsorte sind für alle Teilnehmer verbindlich. Ein Rücktritt vom Vertrag ist binnen 14 Tagen, spätestens aber am Tag vor der 1. Trainingseinheit schriftlich zu erklären. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Training

Das Leistungsangebot der Pro Tennisschool umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining, sowie Camps Intensiv- und Schnupperkurse. Gruppentraining besteht aus bis zu 4 Spielern, Ballmagier und Ballschulkurse bis zu 8 Kindern. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, zB. geringer Platz- oder Zeitkapazität, Schulklassen, o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Die Tennisschule behält sich vor die Einteilung jederzeit zu ändern. Durchführung des Trainings nach schriftlicher Anmeldung erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen eine Terminabsprache. Termine werden auf der Anmeldung angegeben und gelten als wirksam, wenn die Tennisschule diese einhalten kann. Sollte die Tennisschule zu angegebenen Termine keine Kapazitäten haben, wird über alternative Termine Absprache gehalten. Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. Dabei versucht die Tennisschule auf die Wünsche der TrainingsteilnehmerInnen nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

Schnuppertraining ist nach Absprache mit der Tennisschule jederzeit für Nichtmitglieder nach gesonderten Konditionen möglich. Das gleiche gilt für Camps, Einzel und Sonderkurse.

Trainingskosten

Die Kursgebühren werden entweder per Rechnung, oder bar bezahlt. Rechnungen der Tennisschule müssen unverzüglich bis zur angeführten Frist gezahlt werden.

Für die Trainingskosten gelten die auf der Homepage der Tennisschule ausgeführten Kosten. Für die Hallenkosten in der Wintersaison gelten die aktuellen Preise des Halleneigentümers/Vermieters.

Publizierung Internet/Social Media/Medien

Die TeilnehmerInnen einen Trainingskurses, Tennis-Camps oder anderen Veranstaltungen der Tennisschule stimmen mit Ihrer Teilnahme zu, dass von den TeilnehmerInnen gemachte Fotos auf der Homepage oder auf den sozialen Medien der Tennisschule veröffentlicht werden dürfen.

Ausgefallene Unterrichtseinheiten

Einzeltraining

Sofern im Rahmen des Trainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, ist der Kunde verpflichtet, dies der Pro Tennisschool unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, mitzuteilen. Rechtzeitig abgesagte Einheiten werden nachgeholt. Unterbleibt die rechtzeitige Absage, entfällt die Leistungspflicht der Pro Tennisschool. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenkosten, bleibt bestehen. Bei witterungsbedingten Ausfall wird die Einheit verschoben und nur bei Terminproblemen wird in die Tennishalle ausgewichen,wobei ein Aufpreis für die Hallenkosten zu entrichten ist.

Gruppentraining

Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Eine Leistungsverpflichtung entfällt in diesem Fall. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenkosten, bleibt bestehen.

Bei witterungsbedingten Ausfall wird die Einheit verschoben und nur bei Terminproblemen wird in die Tennishalle ausgewichen, wobei ein Aufpreis für die Hallenkosten zu entrichten ist.

Trainingspakete

Gebuchte Trainingspakete können nicht abgesagt werden. Ausnahmen können bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung gemacht werden – eine Verpflichtung der Pro Tennisschool besteht jedoch nicht. Vom Kursteilnehmer versäumte Trainingseinheiten können nicht nachgespielt werden. Das Entgelt für ein gebuchtes und nicht vollständig absolviertes oder nicht beendetes Paket kann nicht rückerstattet werden.

Bei witterungsbedingten Ausfall wird die Einheit verschoben und nur bei Terminproblemen wird in die Tennishalle ausgewichen, wobei ein Aufpreis für die Hallenkosten zu entrichten ist.

Kosten Vertretungsstunden

Sollte ein Vertretungstrainer die von ihnen gebuchte Trainingseinheit durchführen, gelten die normalen Konditionen. Sollte es sich um einen längerfristigen Vertretungszeitraum handeln, werden die Kosten auf die jeweilige Qualitätsstufe des Trainers umgerechnet.

Aufsicht bei Minderjährigen

Die Aufsichtspflicht der Tennisschule für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben ihre Kinder zu informieren, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Von Seiten der Tennisschule wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen.

Ausschluss vom Training

Die Tennisschule behält sich vor, TrainingsnehmerInnen aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Bei Minderjährigen muss dieser/diese bis zur Abholung der Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossenen keinen Anspruch auf Erstattung des Trainingsentgelts.

Bestimmungen über Kaufverträge im Rahmen von Sportartikeln

Kaufverträge über die von der Tennisschule angebotenen Sportartikel kommen mit Einigung über die Ware und den Kaufpreis zustande. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum der Pro Tennisschool. Zur weiteren Sicherheit gehen Forderungen aus der Weiterveräußerung durch den Käufer auf die Pro Tennisschool über. Hinsichtlich etwaiger Mängel gelten die allgemeinen Gewährleistungsbestimmungen des AGBG und bei Verbrauchern zusätzlich nach dem VGG.

Gutscheine

Die Ausstellung von Gutscheinen erfolgt erst nach Geldeingang. Eine Barauszahlung ist nicht möglich, bei Wunsch kann eine andere Leistung als die, die dem Gutschein entspricht, vereinbart werden. Ein Gutschein kann mit zusätzlich gebuchten Leistungen vor Ort verrechnet werden. Sollte bei einem Gutschein der Wert für eine Wunsch-Anwendung nicht ausreichen, kann die Differenz vor Ort in bar beglichen werden. Gutscheine sind übertragbar.

Haftung

Die Pro Tennisschool haftet – mit Ausnahme für Personenschäden – nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Pro Tennisschool selbst oder einer ihr zurechenbaren Personen beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Hauptpflichten besteht.

Das Benutzen der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstähle und Verlust von Gegenständen kann die Tennisschule nicht haftbar gemacht werden. Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind der Tennisschule spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt.

Versicherung

Jede Person, die am Training teilnimmt bzw. Sich für das Training anmeldet bzw ein entsprechendes Angebot an die Pro Tennisschool richtet, versichert mit der Unterschrift auf der Anmeldung, dass eine private Haftpflichtversicherung und eine eigene Krankenversicherung bestehen und von ärztlicher Seite keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut oder an die jeweiligen Tennisvereine. Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung nicht weitergegeben. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. Näheres entnehmen Sie bitte der DSGVO.

Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wertete übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.

Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften, denen diese AGB zugrunde liegen, gilt die Anwendbarkeit des materiellen österreichischen Rechts unter Ausschluss des österreichischen internationalen Privatrechts.